rotkreuzkurs-eh-am-kind-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK e. V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote & Kurse
  2. Erste Hilfe
  3. Erste Hilfe am Kind

Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind

Ansprechpartner

Team
Lehrgangsvermittlung

Tel: 07541 504-113
Lehrgangsvermittlung@drk-kv-bodenseekreis.de

Rotkreuzstraße 2
88046 Friedrichshafen

Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind umfasst 9 Unterrichtseinheiten und wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und alle, die in Familie oder Freizeit mit Kindern zu tun haben.

Er ist auch gedacht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).

Empfehlenswert ist, dass die Teilnehmer innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung besucht haben.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz, Absichern, Retten aus Gefahrenbereichen an einer Notfallstelle
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung von Erwachsenen, Kindern und Säuglingen sowie Wärmeerhalt
  • Kontrolle und Beurteilung des Allgemeinzustands erkrankter Kinder
  • Bewusslosigkeit und Lagerung bei Erwachsenen, Kindern und Säuglingen
  • Atemstörungen, Atmen erleichtern und Oberbauchkompression
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung am Erwachsenen, Kind und Säugling
  • Anwendung eines Laiendefibrillators (AED)
  • Wundversorgung, bedrohliche Blutungen
  • Nasenbluten
  • Versorgung weiterer Wunden, Verletzungen und Erkrankungen: Abnahme des Fahrradhelms, Zeckenbiss, Vergiftung, Brandwunden, ...

Kurse und Termine

Hier finden Sie alle Kurstermine in Ihrer Nähe:

Erste Hilfe am Kind

Organisatorische Hinweise

Die Teilnahme ist nach Klärung mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit dem Arbeitgeber durch den DRK-Kreisverband abrechenbar.

Für diese Abrechnung benötigen wir bis spätestens 7 Tage nach Kursende von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber die vollständig ausgefüllten BG-Teilnehmerlisten mit Firmenstempel und Unterschriften im Original.

Abrechnung BGN und BGW

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die Anmeldeformulare im Online-Verfahren anfordern.

Informationen zur Abrechnung der BGN

Informationen zur Abrechung der BGW